Finanzierung
Für Menschen in seelischer Notlage oder mit psychischer Erkrankung
Finanzierung der Brücke e.V.
Sowohl der Landkreis Stade als Kooperationspartner und die Hansestadt Buxtehude fördern die Arbeit der Einrichtung. So erhält der Verein Zahlungen vom Landkreis Stade für die Gehälter der Fachkräfte, eine Pauschale für Honorarkräfte und für Sach- und Verwaltungskosten. Die Stadt Buxtehude übernimmt die Mietzahlungen für die Räumlichkeiten.
Die zusätzlichen Kosten für die inhaltliche Arbeit werden durch Mitgliedsbeiträge (20,00€ jährlich) und Spenden gedeckt. Die Brücke e.V. ist berechtigt, Spendenbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 ESt DV) auszustellen. Jede Spende ist für die Arbeit der Brücke e.V. von grosser Bedeutung. Sie können auch gern förderndes Mitglied werden.
Spendenbescheinigungen stellen wir gern aus. Notwendig ist eine solche Bescheinigung ab einer Spende von EUR 300,00. Bei niedrigeren Beträgen kann die Spende im vereinfachten Verfahren beim Finanzamt geltend gemacht werden. Alle Informationen dazu können Sie hier downloaden.